Versicherte aller Krankenkassen erhalten zu Hause Behandlungspflege (z. B. Wundversorgung), Grundpflege (z. B. Hilfe beim Essen) und hauswirtschaftliche Versorgung für bis zu vier Wochen, wenn so eine Krankenhausbehandlung verkürzt oder vermieden wird. Behandlungspflege zahlen alle Kassen auch dann, wenn kein Zusammenhang mit einer Krankenhausbehandlung besteht, der Arzt die häusliche Krankenpflege aber für erforderlich hält. Einige Krankenkassen übernehmen dann auch die Kosten für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung.
+++ Krankenkasse zahlt Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung auch, wenn kein Zusammenhang mit einer Krankenhausbehandlung besteht.
+ Krankenkasse zahlt auch dann nur Behandlungspflege.
Alle Krankenkassen zahlen häusliche Krankenpflege nur, wenn kein anderes Haushaltsmitglied die Tätigkeiten übernehmen kann.
Ausgewählte vertragliche Regelungen zwischen mehr...
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A: Asthma B: Bluthochdruck D: Diabetes H: Herz-Kreislauf-Erkrankungen N: Neurodermitis R: Rheuma Rü: Chronische Rückenbeschwerden S: Chronische Schmerzen
Sterbende, die keine Krankenhausbehandlung benötigen und nicht zu Hause mehr...
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Wenn die Kasse bei einer ambulanten Vorsorgekur die Kosten für die mehr...
Bei allen Krankenkassen können sich Selbstständige und mehr...
Allgemeiner Satz: Der Allgemeine Beitragssatz gilt für Arbeitnehmer, die bei mehr...
Mitglied der betreffenden Krankenkasse kann jeder werden, der in den mehr...
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