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Erweiterte häusliche Krankenpflege

Versicherte aller Krankenkassen erhalten zu Hause Behandlungspflege (z. B. Wundversorgung), Grundpflege (z. B. Hilfe beim Essen) und hauswirtschaftliche Versorgung für bis zu vier Wochen, wenn so eine Krankenhausbehandlung verkürzt oder vermieden wird. Behandlungspflege zahlen alle Kassen auch dann, wenn kein Zusammenhang mit einer Krankenhausbehandlung besteht, der Arzt die häusliche Krankenpflege aber für erforderlich hält. Einige Krankenkassen übernehmen dann auch die Kosten für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung.

+++ Krankenkasse zahlt Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung auch, wenn kein Zusammenhang mit einer Krankenhausbehandlung besteht.

+ Krankenkasse zahlt auch dann nur Behandlungspflege.

Alle Krankenkassen zahlen häusliche Krankenpflege nur, wenn kein anderes Haushaltsmitglied die Tätigkeiten übernehmen kann.

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