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Erprobung neuer Vorsorge- und Behandlungsmethoden

Ausgewählte neue Behandlungs- und Untersuchungsmethoden, die bisher nicht zum gesetzlichen Leistungskatalog der Krankenkassen gehören, sind in der Tabelle dargestellt. In der Regel sind sie regional begrenzt und auf maximal acht Jahre befristet.

M1: Akupunktur

  • bei chronischen Kopf- bzw. Lendenwirbelsäulen-Schmerzen oder chronischen Schmerzen bei entzündlichen Gelenkerkrankungen
  • keine regionale Begrenzung

M2: Hautkrebs-Screening

  • erweiterte Hautkrebs-Früherkennung, u. a. durch Ganzkörperuntersuchung ohne konkreten Krankheitsverdacht

M3: PH-Selbsttest für Schwangere

  • Vermeidung von Früh- und Fehlgeburten durch Früherkennung von Infektionen

M4: Balneo-Phototherapie

  • kombinierte Bade- und Lichttherapie außerhalb einer Klinik, z. B. bei Neurodermitis

M5: Neugeborenen-Screening

  • erweiterte Vorsorgeuntersuchung für Neugeborene, u. a. zur Früherkennung von Stoffwechselerkrankungen

M6: Homöopathie

  • Behandlung durch klassische Homöopathie bei chronischen Kopf- oder Lendenwirbelsäulen-Schmerzen oder chronischen Schmerzen bei entzündlichen Gelenkerkrankungen

M7: Früherkennung von Schlaganfallrisiken

  • bessere Früherkennungsverfahren

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