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Erhöhter Hospiz-Zuschuss

Sterbende, die keine Krankenhausbehandlung benötigen und nicht zu Hause versorgt werden können, haben Anspruch auf einen Zuschuss zu einer Versorgung im Hospiz.

+++ über 193,20 € bis 241,50 € / Tag

++ über 144,90 € bis 193,20 € / Tag

+ 144,90 € / Tag (gesetzlicher Mindestzuschuss)

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