Sterbende, die keine Krankenhausbehandlung benötigen und nicht zu Hause versorgt werden können, haben Anspruch auf einen Zuschuss zu einer Versorgung im Hospiz.
+++ über 193,20 € bis 241,50 € / Tag
++ über 144,90 € bis 193,20 € / Tag
+ 144,90 € / Tag (gesetzlicher Mindestzuschuss)
Ausgewählte vertragliche Regelungen zwischen mehr...
Ausgewählte neue Behandlungs- und mehr...
A: Asthma B: Bluthochdruck D: Diabetes H: Herz-Kreislauf-Erkrankungen N: Neurodermitis R: Rheuma Rü: Chronische Rückenbeschwerden S: Chronische Schmerzen
Sterbende, die keine Krankenhausbehandlung benötigen und nicht zu Hause mehr...
Versicherte aller Krankenkassen erhalten zu Hause mehr...
Wenn die Kasse bei einer ambulanten Vorsorgekur die Kosten für die mehr...
Bei allen Krankenkassen können sich Selbstständige und mehr...
Allgemeiner Satz: Der Allgemeine Beitragssatz gilt für Arbeitnehmer, die bei mehr...
Mitglied der betreffenden Krankenkasse kann jeder werden, der in den mehr...
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