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Beitragssätze

Allgemeiner Satz: Der Allgemeine Beitragssatz gilt für Arbeitnehmer, die bei Krankheit sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber bekommen und ab der 7. Woche Krankengeld von der Krankenkasse erhalten. Er gilt auch für freiwillig versicherte Selbstständige, die Krankengeld ab der 7. Woche vereinbart haben.

Ermäßigter Satz: Er gilt für Versicherte ohne Krankengeldanspruch (z. B. für viele freiwillig versicherte Unternehmer). Außerdem gilt er bei freiwillig versicherten Rentnern für Einkünfte ohne beruflichen Bezug (z. B. Kapitaleinkünfte oder Mieteinnahmen).

Erhöhter Satz: Dieser Beitragssatz gilt für Versicherte mit Krankengeldanspruch, der vor der 7. Krankheitswoche beginnt. Bei einigen Kassen können freiwillig versicherte Selbstständige das vereinbaren.

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