
Studenten, die an einer Universität oder Fachhochschule eingeschrieben sind, können sich bis zu einem Alter von 25 Jahren familienversichern. Wenn die Eltern in der GKV versichert sind, gilt diese gesetzliche Krankenversicherung für Studenten, sofern diese nur über ein geringfügiges eigenes Einkommen verfügen. Die Familienversicherung greift dabei nicht nur bei Eltern, sondern auch bei Ehepartnern. So müssen für die gesetzliche Krankenversicherung Studenten keinen eigenen Beitrag zahlen, wenn sie familienversichert sind. War ein Student vor dem Beginn des Studiums bei der Bundeswehr oder zum Zivildienst verpflichtet, so verlängert sich die Familienversicherung um die Zeit des Pflichtdienstes.
Wer als Student eingeschrieben und älter als 25 Jahre ist und somit automatisch aus der Familienversicherung herausfällt, kann die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten in Anspruch nehmen. Die Beiträge hierfür fallen in der Regel vergleichsweise gering aus. Die Studentenversicherung kann bis zu einem Alter von 30 Jahren und bis zum 14. Semester in Anspruch genommen werden. Dann müssen sich Studenten freiwillig versichern, wobei der Betrag dafür etwa doppelt so hoch ist wie bei der studentischen Krankenversicherung. Die Leistungen der GKV sind für Studenten bei allen drei Versicherungsformen gleich.
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