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Die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige und freiberuflich Tätige

Wer selbstständig ist, hat zwei Möglichkeiten der Krankenversicherung: Man kann sich entweder privat oder gesetzlich krankenversichern. Die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige ist im Vergleich zur privaten Krankenversicherung zwar oftmals etwas kostenintensiver, dafür kann sie sich vor allem für Familien lohnen, da bei der gesetzlich versicherten, selbstständigen Person die Familie ohne einen Zusatzbeitrag mitversichert ist. So kann sie sich für Selbstständige vor allem dann lohnen, wenn sich ein Ehepartner oder Kinder sonst selbst krankenversichern müssten. Dies gilt nicht nur für Selbstständige, sondern auch für Personen, die ihre Tätigkeit freiberuflich ausüben.

Die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige im Haupt- und Nebenberuf

Für Selbstständige bieten sich zwei Optionen: Man kann sich als hauptberuflich selbstständig versichern oder als nebenberuflich selbstständig. Bei zuletzt genannter Variante muss der Großteil des Einkommens aus nicht selbstständiger Tätigkeit bezogen werden. Ist man nicht über einen Arbeitgeber krankenversichert, kann man sich freiwillig bei der Krankenkasse versichern. Die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige, die ihrer Tätigkeit hauptberuflich nachgehen, beinhaltet dabei einen höheren Beitrag als die freiwillige Krankenversicherung. Es gibt allerdings eine Bemessungsgrenze, sodass Geringverdiener einen ermäßigten Beitrag zahlen. Die Ermittlung des Beitragssatzes übernimmt die zuständige Krankenkasse, bei der man dafür einen Antrag einreichen muss.

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