Wie jeden anderen Vertrag können Sie selbstverständlich auch Ihre Krankenkasse kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt bei einer ordentlichen Kündigung zwei Monate. Allerdings müssen Sie bei der Krankenkasse mindestens 18 Monate versichert sein, bevor die Möglichkeit der Kündigung besteht.
Wenn Sie den Versicherungsvertrag aufheben möchten, müssen Sie noch innerhalb der Kündigungsfrist Ihrem Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung Ihrer neuen Versicherung vorlegen. Ansonsten ist Ihr Anliegen unwirksam.
Über die ordentliche Kündigung hinaus haben Sie das Recht bei einer Erhöhung der Beitragssätze eine Sonderkündigung einzureichen.
Gesetzliche Krankenkassen sind mehr...
Ja, allerdings ist mehr...
Im Sozialgesetzbuch sind die Leistungen der mehr...
Die meisten Betriebskrankenkassen sind öffentlich. Folglich können Sie Mitglied werden, auch wenn Sie gar nicht in der jeweiligen Firma arbeiten.
Krankenkassen sind gesetzlich. Aus diesem Grund müssen mehr...
Bei den gesetzlichen Krankenkassen gibt es das Prinzip mehr...
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Früher konnte man bei einem mehr...
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