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Welche Kündigungsfristen gibt es?

Wie jeden anderen Vertrag können Sie selbstverständlich auch Ihre Krankenkasse kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt bei einer ordentlichen Kündigung zwei Monate. Allerdings müssen Sie bei der Krankenkasse mindestens 18 Monate versichert sein, bevor die Möglichkeit der Kündigung besteht.

Wenn Sie den Versicherungsvertrag aufheben möchten, müssen Sie noch innerhalb der Kündigungsfrist Ihrem Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung Ihrer neuen Versicherung vorlegen. Ansonsten ist Ihr Anliegen unwirksam.

Über die ordentliche Kündigung hinaus haben Sie das Recht bei einer Erhöhung der Beitragssätze eine Sonderkündigung einzureichen.

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