Grundsätzlich sind die Krankenkassen in folgende Gruppen aufgeteilt:
Die Allgemeinen Ortskrankenkassen waren ursprünglich für die gesetzliche Krankenversicherung zuständig. Betriebskrankenkassen standen nur den jeweiligen Betrieben offen, Ersatzkrankenkassen boten nur für bestimmte Personengruppen Versicherungsschutz und Innungskrankenkassen versicherten nur die jeweiligen Innungen.
Alle Versicherten können seit 1996 die Krankenkasse frei wählen. Deshalb haben sich Betriebs- und Innungskrankenkassen in den letzten Jahren geöffnet - nun können sich alle Arbeitnehmer bei ihnen versichern. Das Gleiche gilt für die Ersatzkassen. Nur die berufsspezifischen Krankenkassen bilden aufgrund der speziellen Risiken auch weiterhin eine Ausnahme.
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