Durch die unterschiedliche Versichertenstruktur der einzelnen Krankenkassen kommen die zu zahlenden Beiträge in unterschiedlicher Höhe zustande. So werden Krankenkassen einen niedrigeren Beitragssatz anbieten, die überdurchschnittlich viele Mitglieder mit einem hohen beitragspflichtigen Einkommen oder überwiegend jüngere relativ gesunde Menschen versichert. Folglich verlangen Kassen einen höheren Beitragssatz, in der überdurchschnittlich viele gering verdienende, ältere oder kranke Menschen versichert sind.
Aufgrund der unterschiedlichen Versichertenstruktur gibt es bei den Krankenkassen eine ungleiche Verteilung von Krankheitsrisiken. Deshalb wurde ein Risikostrukturausgleich eingeführt, d. h., dass die Krankenkassen untereinander Ausgleichszahlungen für die Ungleichgewichte leisten.
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