Früher konnte man bei einem Arbeitgeberwechsel gleichzeitig die Krankenkasse wechseln. Das geht nun nicht mehr, da die Kündigungsfristen eingehalten werden müssen.
Bei einer ordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate. Die Voraussetzung hierbei ist allerdings, dass Sie bei der entsprechenden Krankenkasse mindestens 18 Monate lang versichert sind, bevor Sie die Möglichkeit haben, ihre Mitgliedschaft zu kündigen. Außerdem müssen Sie dabei beachten, dass Sie Ihrem Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung Ihrer neuen Versicherung innerhalb der Kündigungsfrist vorlegen. Ansonsten ist Ihr Anliegen unwirksam.
Bei einer Erhöhung der Beitragssätze haben Sie - über die ordentliche Kündigung hinaus - das Recht eine Sonderkündigung einzureichen.
Gesetzliche Krankenkassen sind mehr...
Ja, allerdings ist mehr...
Im Sozialgesetzbuch sind die Leistungen der mehr...
Die meisten Betriebskrankenkassen sind öffentlich. Folglich können Sie Mitglied werden, auch wenn Sie gar nicht in der jeweiligen Firma arbeiten.
Krankenkassen sind gesetzlich. Aus diesem Grund müssen mehr...
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