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Wann können Sie in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Früher konnte man bei einem Arbeitgeberwechsel gleichzeitig die Krankenkasse wechseln. Das geht nun nicht mehr, da die Kündigungsfristen eingehalten werden müssen.

Bei einer ordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate. Die Voraussetzung hierbei ist allerdings, dass Sie bei der entsprechenden Krankenkasse mindestens 18 Monate lang versichert sind, bevor Sie die Möglichkeit haben, ihre Mitgliedschaft zu kündigen. Außerdem müssen Sie dabei beachten, dass Sie Ihrem Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung Ihrer neuen Versicherung innerhalb der Kündigungsfrist vorlegen. Ansonsten ist Ihr Anliegen unwirksam.

Bei einer Erhöhung der Beitragssätze haben Sie - über die ordentliche Kündigung hinaus - das Recht eine Sonderkündigung einzureichen.

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