
Im Vergleich zu den privaten Krankenkassen hat die gesetzliche Krankenversicherung sicher den einen oder anderen Nachteil. Einer der entscheidenden Vorteile ist der gesetzliche Krankenversicherung mit Familienversicherung. Versichert sind hier nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern auch der Ehepartner oder eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner und die Kinder. Voraussetzung für die gesetzliche Krankenversicherung mit Familienversicherung ist kein eigenes Arbeitskommen eines Familienmitgliedes von mehr als 400 Euro. Einkünfte aus Renten oder sonstigen Erträgen dürfen eine Grenze von 365 Euro nicht übersteigen. Sind diese Voraussetzungen gegeben, können die Familienmitglieder in der gesetzlichen Krankenkasse des Hauptverdieners beitragsfrei mitversichert werden.
Die Kinder des Versicherungsnehmers haben in der Familienversicherung auch einen Anspruch auf Versicherungsschutz. Die gesetzliche Krankenversicherung mit Familienversicherung versichert die Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Sind die Kinder nicht erwerbsfähig, gilt der Versicherungsschutz bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres. Eine Verlängerung dieser Frist wird sogar bis zum 25. Lebensjahr gewährt, sollte sich das zu versichernde Kind in der Schul- oder Berufsausbildung befinden. Auch Ausbildungen an Hochschulen werden angerechnet. Sobald ein Kind eine eigenständige versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt, endet der Anspruch auf die Familienversicherung. Keinerlei Anspruch auf Mitversicherung innerhalb der Familienversicherung besteht für ein Kind, wenn eines der Elternteile privat krankenversichert ist.
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