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Die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte bietet keine Beihilfe des Dienstherren

Beamte können grundsätzlich ihre Krankenversicherung, egal ob privat oder gesetzlich, selbst wählen. Die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte hat allerdings den gravierenden Nachteil, dass durch den Dienstherren keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden. Diese Beihilfe wird nur bei der Zugehörigkeit zu einer privaten Krankenversicherung geleistet. In einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Beamte wie alle anderen Versicherten vollversichert und müssen die gleichen Arbeitnehmeranteile leisten. Im Vergleich zur privaten Krankenversicherung bietet die gesetzliche Krankenversicherung erhebliche Leistungseinschränkungen. Viele Beamte versuchen, über Zusatzversicherungen bei privaten Krankenkassen diese Nachteile auszugleichen.

Die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte hat auch ihre Vorteile

Eine gesetzliche Krankenversicherung hat für Beamte nicht nur negative Aspekte, sondern bietet auch einige Vorteile. So sind die nicht erwerbstätigen Familienmitglieder unter gewissen Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert. Während sich der Beitrag in der privaten Krankenversicherung nach dem Leistungsumfang berechnet, ist der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte von der Höhe des Einkommens abhängig. So passen sich die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung dem Einkommen an, während sie bei der privaten Krankenversicherung konstant bleiben. Eine Einkommenssenkung kann etwa durch eine Teilzeitbeschäftigung oder durch die Elternzeit verursacht werden. Die Einreichung von Quittungen für die Praxisgebühr oder für die Zuzahlung bei Rezepten entfällt ebenfalls.

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