Die Fusion zweier Krankenkassen stellt ein Problem dar. Der Versicherte hat nach Auffassung des Bundesversicherungsamtes und vieler Kassen kein Sonderkündigungsrecht, auch nicht wenn die Fusion zu einer Erhöhung des Beitragssatzes geführt hat.
Allerdings haben die Gerichte vergleichbare Fälle anders entschieden. So kann der Versicherte auch kündigen, wenn die Erhöhung mit einer Fusion zusammenfällt. Die bequeme Variante ist aber eine Überlegung wert: Versicherte, die durch eine Kassenfusion einen höheren Beitragssatz zahlen müssen, können einfach abwarten, bis die 18 Monate voll sind. Ab dem Zeitpunkt der Fusion beginnt die Bindungsfrist nicht von neuem.
Ungeduldige Versicherte können bei der Krankenkasse Widerspruch einlegen und gegebenenfalls beim Sozialgericht klagen. So kommen sie zwar auch nicht schneller aus der Kasse heraus, aber wenn sie vor Gericht gewinnen sollten, muss die Krankenkasse ihnen ihren Schaden ersetzen. Der Schaden ist die Summe, die jemand in der Zeit zwischen dem gewünschten Kündigungstermin und dem Zeitpunkt, zu dem er in eine günstigere Kasse wechseln durfte, zu viel an Beiträgen gezahlt hat.
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