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Nach der Reform

Nur wenige Kassenpatienten können sich ein halbes Jahr nach der Gesundheitsreform über gesunkene Beitragssätze freuen. Viele Versicherte ärgern sich darüber, dass sie jetzt mehr zuzahlen müssen als früher.

Wie soll man da noch sparen? Die Wahl einer Krankenkasse mit niedrigem Beitragssatz ist dabei entscheidend. Unter dem Beitragssatz versteht man den Anteil des Einkommens, den die Kasse bekommt. Das gilt bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die momentan bei 3.487,50 € / Monat liegt. Die Krankenkasse bekommt von dem, was über diesem Betrag liegt, nichts. Der Arbeitgeber beteiligt sich bei Arbeitnehmern zur Hälfte an den Beiträgen.

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