Nur wenige Kassenpatienten können sich ein halbes Jahr nach der Gesundheitsreform über gesunkene Beitragssätze freuen. Viele Versicherte ärgern sich darüber, dass sie jetzt mehr zuzahlen müssen als früher.
Wie soll man da noch sparen? Die Wahl einer Krankenkasse mit niedrigem Beitragssatz ist dabei entscheidend. Unter dem Beitragssatz versteht man den Anteil des Einkommens, den die Kasse bekommt. Das gilt bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die momentan bei 3.487,50 € / Monat liegt. Die Krankenkasse bekommt von dem, was über diesem Betrag liegt, nichts. Der Arbeitgeber beteiligt sich bei Arbeitnehmern zur Hälfte an den Beiträgen.
Chronisch Kranke (z. B. Diabetiker) bzw. Menschen, die mehr...
Die Wahl des Beitragssatzes ist nicht alles, aber gesetzlich mehr...
Nur wenige Kassenpatienten können sich ein halbes Jahr nach der mehr...
Das Gesundheitswesen in Deutschland hat sich bereits verändert, und es verändert sich noch weiter. In gut elf Monaten verschwindet einer der zentralen Bausteine des deutschen Gesundheitssystems: Krankenkassen konkurrieren nicht länger mit Hilfe mehr oder weniger...[mehr]
Kassenwahl: Die Wahl der Krankenkasse ist keine Entscheidung fürs Leben. Wählen Sie die Krankenkasse in erster Linie nach dem Beitragssatz und ihren Leistungen bei speziellen Krankheiten aus, die für Sie wichtig sind. Bonusmodelle: Bietet Ihre Krankenkasse ein interessantes...[mehr]
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung müssen Ältere mehr Beiträge bezahlen als Jüngere, Frauen mehr als Männer und Kranke mehr als Gesunde. Zwar werben einige Kassen damit, dass bei ihrem Kooperationspartner die Gesundheitsprüfung beim Antrag weniger...[mehr]
Krankenkassen dürfen ihren Mitgliedern jetzt private Zusatzversicherungen anbieten. Sie können sinnvolle Extras sein – wirklich notwendig sind sie allerdings nicht. Hierbei ist die Krankenkasse lediglich Vermittler, kann aber durchaus für ihre Kunden günstigere Konditionen bei...[mehr]
Die Fusion zweier Krankenkassen stellt ein Problem dar. Der Versicherte hat nach Auffassung des Bundesversicherungsamtes und vieler Kassen kein Sonderkündigungsrecht, auch nicht wenn die Fusion zu einer Erhöhung des Beitragssatzes geführt hat. Allerdings haben die Gerichte...[mehr]
Durch einen Kassenwechsel können Sie, mit geringem Aufwand, im Jahr durchaus ein paar Hundert Euro einsparen. Grundsätzlich können alle gesetzlich Krankenversicherten ihre Kasse wechseln: Pflichtversicherte, freiwillig Versicherte, Rentner und Arbeitnehmer. Dahingegen haben...[mehr]
Tarife mit Beitragsrückzahlung sind eine weitere Neuerung der Gesundheitsreform. Sie sollen den freiwilligen Mitgliedern die gesetzlichen Krankenkassen schmackhafter machen. Die Krankenkassen können honorieren, wenn ein Kassenmitglied und die mitversicherten erwachsenen Angehörigen...[mehr]
Diese Bonusprogramme der AOKs laufen offiziell unter der Bezeichnung „Erprobungsregelung“. Das ist ein Trick, um auch Pflichtversicherten einen Tarif mit Eigenbeteiligung anbieten zu können. Die Selbstbehalttarife sind vom Gesetz her nur für freiwillig Versicherte erlaubt. Auf diese...[mehr]
Die meisten Krankenkassen halten für ihre Mitglieder Bonushefte bereit, in denen der Arzt, das Fitness-Studio oder ein anderer die unterschiedlichen Aktivitäten durch Stempel belegen. Für die Mitgliedschaft im Sportverein verteilt die Techniker Krankenkasse beispielsweise 500...[mehr]
Die Beitragssätze gleichen sich immer mehr an. Aus diesem Grund versuchen die Kassen jetzt auch mit neuen Bonusprogrammen und Sondertarifen zu überzeugen. Seit Anfang 2004 dürfen die Krankenkassen gesundheitsbewusstes Verhalten ihrer Versicherten mit einem Bonus belohnen. So...[mehr]