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Häusliche Krankenpflege

Laut Gesetz müssen alle Krankenkassen häusliche Krankenpflege bezahlen, wenn sie dazu dient, einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden. Zur häuslichen Krankenpflege gehören:

  • Behandlungspflege (z. B. Wechsel eines Blasenkatheters)
  • Grundpflege (z. B. Hilfe bei der Körperpflege)
  • hauswirtschaftliche Versorgung.

Voraussetzung hierfür ist aber, dass niemand anderes im Haushalt den Patienten pflegen und versorgen kann. Die Verschreibung der häuslichen Krankenpflege durch den Arzt ist auch möglich, wenn keine Krankenhausbehandlung zur Debatte steht. In diesem Fall müssen die Krankenkassen dann aber nur für die Behandlungspflege aufkommen. Ob der Patient sich ohne Hilfe waschen oder die Wohnung sauber halten kann, ist dann sein eigenes Problem. Die AOK’s handhaben das beispielsweise so. Andere Kassen bieten mehr: Sie zahlen auch für Grundpflege und hauswirtschaftliche Hilfe.

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