Tarife mit Beitragsrückzahlung sind eine weitere Neuerung der Gesundheitsreform. Sie sollen den freiwilligen Mitgliedern die gesetzlichen Krankenkassen schmackhafter machen. Die Krankenkassen können honorieren, wenn ein Kassenmitglied und die mitversicherten erwachsenen Angehörigen in einem Kalenderjahr keine Krankenversicherungsleistungen in Anspruch nehmen. Vorsorgeuntersuchungen und Leistungen für Kinder zählen nicht mit. Die Krankenkassen können dem Mitglied nachträglich einen Teil seines Beitrags zurückerstatten, maximal jedoch einen Monatsbeitrag einschließlich des Arbeitgeberanteils.
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