Obwohl gesetzlich Versicherte aller Kassen den gleichen Anspruch auf Behandlungen und Untersuchungen haben, gibt es kleine Unterschiede. In Modellvorhaben können die Kassen nämlich neue Verfahren erproben. So gibt es bei fast allen Krankenkassen Akupunktur für bestimmte Schmerzpatienten bundesweit als Modelprojekt. Andere Kassen bieten zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen an oder Balneo-Phototherapie bei Hautkrankheiten, wie z. B. Neurodermitis oder Schuppenflechte. Diese Erprobungsregelungen gelten allerdings nur zeitlich begrenzt und oft nur in bestimmten Regionen.
Wer solche Extras in Anspruch nehmen möchte, sollte aus diesem Grund bei der ausgewählten Kasse anfragen, ob die Zusatzleistung an seinem Wohnort angeboten wird und wie lange das Modellvorhaben noch läuft.
Für die Wahl der Kasse kann das wichtig sein: Wechselt ein Kassenpatient z. B. in eine beitragsgünstigere BKK, die keine Erprobungsregelungen anbietet, ist sein Beitragsvorteil evtl. schon dahin, wenn er zwei Akupunktur-Sitzungen im Monat selbst bezahlen muss.
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