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Arbeitnehmer sind im Betrieb gesetzlich unfallversichert

Alle Arbeitnehmer sind automatisch über ihren Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. Jedes Unternehmen ist Mitglied in einer Berufsgenossenschaft, die Arbeitsunfälle im Betrieb und auf dem Weg zu Arbeit absichert. Erleidet ein Arbeitnehmer im Beruf dann einen Unfall, ist er gesetzlich unfallversichert und die Versicherung trägt die Kosten für eine Behandlung. Sie sorgt für eine geregelte Abwicklung im Schadensfall und sucht eine effektive Heilbehandlung, damit der Arbeitnehmer schnell wieder den beruflichen Pflichten nachkommen kann. Unfälle in der Freizeit werden von der gesetzlichen Unfallversicherung jedoch nicht getragen. Hierfür ist eine private Absicherung sinnvoll, denn mehr als 80 % der Unfälle ereignen sich bei Freizeittätigkeiten.

Umfassende Sicherheit bei der Unfallversicherung

Wenn im Falle eines Unfalls die Erwerbsfähigkeit nicht mehr vollständig hergestellt werden kann, ist der Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert und es wird eine Rente gezahlt. Zudem erhält der er Hilfe, um eventuell doch wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren zu können. Um den gleichen Lebensstandard wie in voller Erwerbsfähigkeit zu erhalten, ist der Abschluss einer zusätzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung ratsam. Die Beiträge sind umso geringer, je früher man eintritt. Da bereits mit dem Beginn einer Lehre der erste Beruf ausgeübt wird, sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung auch zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Tritt dann eine Invalidität ein, ist man nicht nur gesetzlich versichert, sondern erhält darüber hinaus Zahlungen der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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