
Mehr als 90 % der Bevölkerung sind gesetzlich krankenversichert. Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein Teil des Gesundheitssystems und neben der Renten- und Arbeitslosenversicherung ein Teil des Sozialversicherungssystems, wie auch die Unfall- und Pflegeversicherung. Für den Großteil der Arbeitnehmer ist diese Versicherung eine Pflichtversicherung, sofern das Einkommen der letzten 3 Jahre nicht permanent über der Versicherungspflichtgrenze lag. Wer gesetzlich krankenversichert ist, kann die Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung auch in Anspruch nehmen. Wer sich für einen ausgedehnteren Leistungsempfang wünscht und über ein gewisses Einkommen verfügt, sollte sich privat versichern lassen.
Im Gegensatz zu den privaten Krankenversicherungen zahlen bei der gesetzlichen Krankenversicherung alle Versicherten gleichermaßen feste Sätze, unabhängig davon, ob sie alt oder jung, oder gesund oder krank sind. Wer in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, zahlt die Beiträge auf der Grundlage seines Bruttoeinkommens und nicht nach dem Leistungsumfang der Krankenversicherung. Hier zählt das Solidaritätsprinzip und die Krankenkassenbeiträge werden nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Versicherten berechnet – wer mehr verdient, zahlt auch einen höheren Beitrag. Die Krankenkassen erbringen grundsätzlich nur Sachleistungen und richten sich in ihrem Leistungsumfang nach medizinischen Notwendigkeiten. Neben den Pflichtmitgliedern gibt es bei der gesetzlichen Krankenversicherung auch freiwillig Versicherte, etwa die Selbstständigen oder Beamten.
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