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So will die EU Senioren bei Baukrediten helfen

Die EU-Kommission vermutet, dass ältere Hausbauer auf dem deutschen Kreditmarkt benachteiligt werden. Daher soll das Gleichbehandlungsgesetz auf den Finanzsektor ausgeweitet werden. Das Umdenken hat bei den Banken bereits eingesetzt: Wir stellen Kreditprodukte für Ältere vor.

EU-Sozialkommissar Wladimir Spidla will die Antidiskriminierungsrichtlinien in der Europäischen Gemeinschaft weiter verschärfen – auch und insbesondere zugunsten von älteren Immobilienerwerbern, die bisher teilweise Probleme hatten, Hypothekendarlehen zu erhalten. Dabei spielt das bereits vor eineinhalb Jahren auf Brüsseler Druck verabschiedete „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG) in deutschen Gerichtssälen keine Rolle – zwischen Vermietern und Mietkandidaten, Verkäufern und Kaufinteressenten gab es bis jetzt nicht eine einzige juristische Auseinandersetzung wegen vermeintlicher Diskriminierung.

Der EU-Kommissar will mit seinem Vorstoß sicherstellen, dass Menschen auch bei der Kreditvergabe nicht benachteiligt werden. Dabei geht es manchmal um die Vergabe von Hypothekendarlehen an Senioren. Banken „gehen oft pauschal davon aus, dass die Rückzahlung durch den Eintritt eines Pflegefalls oder die Verminderung der Rente im Fall der Verwitwung gefährdet ist“, kritisiert etwa die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (Bagso).

Die neuen Kreditregeln durch „Basel II“ und dessen Kunden-„Scoring“ (Bewertung des Kreditrisikos) kommen erschwerend hinzu. Hier wirkt sich bei Senioren vor allem das (Kreditausfall-)Risiko aus, dass sie während einer längeren Kreditlaufzeit sterben könnten. Überdies wird in Banken teilweise auch argumentiert, dass ein älterer Mensch an der Schwelle zum Rentnerdasein in seinem Leben genug Zeit gehabt habe, sich das für einen Haus- oder Wohnungskauf erforderliche Eigenkapital anzusparen und dass er umso mehr mit den deutlich geringeren Einkünften als Ruheständler eine Finanzierung nicht mehr langfristig bestreiten könne.

Studie: Senioren werden wichtigste Zielgruppe für Immobilien
Allerdings hat bei vielen Instituten inzwischen ein Umdenken eingesetzt, erklärt Kai Oppel vom Finanzierungsvermittler Hypothekendiscount: „Die Zeiten, in denen ältere Kunden Immobilienkredite allenfalls gegen hohe Zinsaufschläge erhielten, sind vorbei.“

Die Deutsche Bank Research kommt jetzt in einer Studie sogar zu dem Ergebnis: „Senioren werden zur wichtigsten Zielgruppe für die Immobilienwirtschaft“, da durch die niedrigen Geburtenraten kontinuierlich die Zahl der typischen Eigenheimgründer im Alter von 25 bis 44 Jahren sinkt. Gleichzeitig wächst der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung von Jahr zu Jahr. Ralph Müller, Leiter Baufinanzierung der Deutschen Bank: „Dieser demographische Wandel wird das Baufinanzierungsgeschäft in Deutschland in den kommenden Jahren drastisch verändern.“

Mit Spidlas Vorstoß ist auch die Diskussion um das im August 2006 in Deutschland aufgrund der Antidiskriminierungsvorgaben der EU verabschiedete Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz neu entflammt. Laut diesem Gesetz dürfen Menschen am Arbeitsplatz sowie bei der Stellen- und Wohnungssuche nicht wegen ihrer Rasse, ihres Geschlechts, ihres Alters, ihrer Religion oder ihrer sexuellen Identität benachteiligt werden.

Vermieter finden Gleichstellungsgesetz überflüssig
„Wir kennen nicht einen einzigen Fall, in dem ein privater Vermieter mit dem AGG in Konflikt geraten ist“, sagt Stefan Diepenbrock, Sprecher des Eigentümerverbandes Haus & Grund: „Das Gesetz hat sich als überflüssig erwiesen.“ Auch von den 3200 genossenschaftlichen, kirchlichen, kommunalen, landes- und bundeseigenen Wohnungsunternehmen, die im GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen zusammengeschlossen sind, sei bisher nicht eine Gesellschaft wegen eines Verstoßes gegen das AGG verklagt worden, erklärt Verbands-Präsident Lutz Freitag: „Eine weitere Verschärfung der Antidiskriminierungsrichtlinien wäre deshalb nicht sachgerecht.“ Die GdW-Unternehmen stellen insgesamt rund 6,5 Mio. Wohnungen, in denen insgesamt rund 15 Mio. Menschen leben.

Zwar bestätigt auch Ulrich Ropertz, Sprecher des Deutschen Mieterbundes (Berlin): „Nicht eines unserer Mitglieder hat aufgrund des AGG Klage gegen einen Wohnungsvermieter eingereicht.“ Überflüssig sei das Gesetz aber keinesfalls. „Es ist wichtig, dass der Gesetzgeber das Diskriminierungsverbot gesetzlich fest verankert hat“, so Ropertz.

Dass es bis jetzt nicht eine einzige Klage gegeben habe, zeige außerdem, dass die Kritik von Investoren- und Eigentümerverbänden gegen das Gesetz „maßlos übertrieben“ gewesen sei, erklärt Ropertz: „Auf dem Höhepunkt der Diskussion Anfang 2006 wurde die Drohkulisse aufgebaut, kriminelle Kräfte könnten das Gesetz nutzen, um hohe Schadenersatzforderungen von Vermietern zu kassieren.“ Dabei hätte die Erfahrung in anderen Staaten bereits gezeigt, dass Antidiskriminierungsvorgaben nicht zu einem Missbrauch der Justiz führten.

Auch im deutschen Arbeitsrecht und dessen Rechtsprechung spielt das Gleichbehandlungsgesetz kaum eine Rolle. Bei einer Umfrage unter 1000 Unternehmen berichteten lediglich sechs Prozent von juristischen Auseinandersetzungen über vermeintliche Diskriminierung mit Mitarbeitern oder Bewerbern, schreibt das „Personalmagazin“. Ferner gaben 200 befragte Fachanwälte für Arbeitsrecht an, sie hätten kaum mit AGG-Fällen zu tun.

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* Die der Berechnung zugrunde liegenden Konditionen spiegeln nur den tagesaktuellen Top-Zins mit 5 Jahren Sollzinsbindung wider und wurden anhand folgender Annahmen ermittelt: Nettodarlehensbetrag: 190.000 €; Kaufpreis der Immobilie: 352.000 €; Beleihungswert: 316.800 €; Tilgungssatz: 1,00 %; Zinskosten: 18.517,50 €; 2,00% Sollzins; 2,02% Effektivzins, 5 Jahre Laufzeit (Stand: 14.05.2012)

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