Um sich die staatliche Förderung zu sichern, muss spätestens zu Silvester 2007 ein Riester-Sparer seinen Zulageantrag für das Jahr 2005 bei seinem Anbieter eingereicht haben.
Jedoch sollte die Förderung zeitnah beantragt werden, auch wenn man grundsätzlich zwei Jahre Zeit dazu hat. Auf diese Weise laufen Sparer nicht Gefahr, die Antragsfristen zu versäumen – und profitieren durch einen frühzeitigen Antrag vom Zinseszins-Effekt.
Wer seinen Riester-Anbieter zu einem Dauerzulagen-Antrag bevollmächtigt, umgeht die jährlichen Angaben über die beitragspflichtigen Annahmen – die Antragstellung läuft dann automatisch.
Wichtige Änderungen, welche die Zulage betreffen, wie zum Beispiel die Geburt eines weiteren Kindes, sollten aber umgehend an den Anbieter gemeldet werden. Zuviel gezahlte Förderung wird nämlich von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen zurückgefordert.
Bei den Riester-Verträgen verzichtet jeder ‚Antragsmuffel’ allein an Grundzulage für 2006 auf mindestens 114 Euro pro Kopf und gegebenenfalls auf eine Kinderzulage von 138 Euro pro Kind. Insgesamt verzichtet etwa jeder dritte bis vierte Riester-Sparer auf die staatlichen Zulagen, weil er seinen Antrag nicht einreicht. Für 2004 belief sich die verschenkte Fördersumme auf rund 200 Millionen Euro bei etwa 1,4 Millionen, für 2005 wird die Zahl auf knapp zwei Millionen nicht eingereichte Anträge mit einer Fördersumme von etwa 350 Millionen Euro geschätzt.
Service
Suchen Sie vielleicht?
Informationen