Zu den wichtigsten Grundsätzen des erfolgreichen Vermögensaufbaus zählt Risikostreuung. Daher sollte niemals alles Kapital in den Aktienmarkt investiert werden. Langfristig zahlt es sich trotz aller Renditechancen aus, einen Teil in sicherere Geldanlagen, wie festverzinsliche Papiere, zu stecken. Eine in diesem Zusammenhang sehr interessante Möglichkeit sind Genussscheine.
Genussscheine nehmen im Bereich der Anleihen eine Zwitterstellung ein, da sie sowohl Eigenschaften von Aktien als auch von Anleihen aufweisen. Sie haben wie Anleihen einen Nominalwert und bieten eine feste Verzinsung. Zugleich hängt aber die Frage, ob die Zinsen ausgeschüttet werden, vom unternehmerischen Erfolg (festgelegte Gewinnziele) ab, was eine Parallele zu der Dividenden-Ausschüttung bei Aktien ist. Die Problematik: Genussscheine sind nachrangig, was heißt, dass sie im Falle einer Insolvenz erst nach allen anderen Anleihegläubigern aus der Konkursmasse bedient werden.
Die Lösung ist ein breit streuender Genussscheinfonds. Hier wird das Risiko auf viele Einzelwerte verteilt. Für den Fall, dass wirklich einmal einer der Gläubiger nicht zahlen kann, würde dies kaum ins Gewicht fallen.
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