Viele Sparer lassen sich zu Jahresbeginn ihre Zinsen aus dem letzten Jahr gutschreiben. Aber aufgepasst: In der Regel können Zinsen aus Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist nur bis spätestens Ende Februar abgehoben werden.
Ansonsten werden sie Bestandteil des Sparguthabens und liegen damit genauso lange fest wie das eigentliche Guthaben. Eine Verfügung über die Zinsen nach diesem Termin behandeln Banken als vorzeitige Kapitalrückzahlung, für die der Kunde eine Zinsminderung in Kauf nehmen muss. Bankkunden können vom gewöhnlichen Sparbuch oder Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist jeden Monat bis zu 2.000 € ohne Kündigung des Sparguthabens abheben. Auch hier gilt: Zinsen aus dem letzten Jahr, die bis Ende Februar nicht abgehoben sind, werden dem Sparguthaben zugeschlagen. Bis Ende Februar können also Spar¬buchbesitzer zusätzlich zu den monatlichen 2.000 € die für das Jahr 2007 gutgeschriebenen Zinsen abheben. Anfang März werden auch diese Zinsen dem Kapital zugerechnet. Dann gilt wieder ausschließlich die 2.000-Euro-Regelung.
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