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02.03.2007 Mietkaution

Für Geldanlagen steigen und steigen die Zinsen. Mitunter liegen jedoch auf Kautionskonten Tausende Euro Mietsicherheit weiterhin mickrig verzinst. Daher sollten gerade bei neuen Mietverträgen Alternativen geprüft werden.

Kaum ein Vermieter rückt ohne Kaution den Schlüssel heraus. Es können bis zu drei Netto-Monatsmieten, ohne Nebenkosten, verlangt werden. Was bei einer Kaltmiete von 750 Euro sind immerhin 2250 Euro sind. Der Vermieter muss das Geld getrennt von seinem Vermögen anlegen, er darf es also nicht einfach zu seinen Geldanlagen packen (§551 BGB). Nur so ist der Betrag im Fall einer Vermieter-Insolvenz vor einem Zugriff von Gläubigern geschützt.

Dafür eröffnen die Vermieter in der Regel bei der Hausbank ein skonto. Es besteht lediglich die Pflicht, dass das Geld mit dem üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist angelegt wird. Auf gute Konditionen muss der Vermieter nicht achten.

Mit dem weit verbreiteten skonto verlieren Mieter bares Geld: Kümmerliche Zinsen von derzeit etwa 0,5 Prozent und davon kassiert der Fiskus auch noch Zinsabschlagssteuer in Höhe von 30 Prozent, so das der effektive Ertrag auf 0,35 % pro Jahr schrumpft. Dem gegenüber steht eine Inflation von etwa zwei Prozent. Erhält der Mieter seine Kaution nach einigen Jahren zurück, ist das Geld viel weniger wert als beim Einzug.

Eine Alternative dazu wäre, wenn der Mieter die Kaution in seinem Vermögen behält und einen Teilbetrag davon – in Höhe der Kaution – an den Vermieter verpfändet. Da ist z. B. sinnvoll, wenn der Mieter ein Depot etwa mit langlaufenden Anleihen hat, das eine ordentliche Rendite abwirft. Solche Konstruktionen abseits des Sparbuches hat der Gesetzgeber ausdrücklich erlaubt, denn es heißt: „ Die Vertragsparteien können eine andere Anlagenform vereinbaren.“

Dabei wird aber der Vermieter nur mitspielen, wenn die Geldanlage des Mieters im Ernstfall tatsächlich verfügbar ist.

Eine weitere Alternative kann sein, dem Vermieter eine Bank-Bürgschaft anzubieten. Damit verpflichtet sich die Bank, für Forderungen des Vermieters bis zur Kautionshöhe aufzukommen. Solche Bürgschaften sind in der Regel bei guten Kunden, etwa mit Sparanlagen bei der Bank, kein Problem. Auch hier ist aber auf die Gebühren zu achten – sie betragen oft bis zu vier Prozent der Bürgschaftssumme. Allerdings besteht für gute Kunden auch in diesem Punkt sicher Verhandlungsspielraum.

Grundsätzlich können sich Mieter und Vermieter darüber hinaus auf jedes Sparprodukt einigen. Daher können sich risikofreudige Mieter und Vermieter auch für Geldanlagen mit hoher Rendite oder Aktien entscheiden. Nach Aussage von Experten stehen für Verluste beide Seiten gerade, Gewinne verbucht allein der Mieter.

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