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Lebensversicherungen wieder reizvoller

Alle stöhnen über die Abgeltungsteuer. Wirklich alle? Nein, zumindest in der Versicherungswirtschaft reibt sich so mancher die Hände. Denn Lebenspolicen sind von der neuen Abgabe ausgenommen. Ein Depot im Versicherungsmantel hat Zeug zum Massenprodukt

Auch nach 2008, also nach Inkrafttreten der Steuerreform, gilt: Bei der Lebensversicherung muss nur die Hälfte der über die Jahre aufgelaufenen Erträge versteuert werden, und zwar mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Damit ist die Steuerlast bei der Lebenspolice niedriger, als wenn die neue Abgabe zuschlägt. Selbst beim Spitzensteuersatz von 47,5 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer beträgt die effektive Belastung nicht einmal 24 Prozent. Dagegen beläuft sich die Abgeltungsteuer auf die Erträge anderer Anlageformen auf insgesamt rund 28 Prozent. Da im Alter ohnehin selten der Spitzensteuersatz greift, wird die Differenz meist noch deutlich größer ausfallen.

Bedingung für die steuerliche Privilegierung ist, dass die Lebenspolice mehr als zwölf Jahre auf dem Buckel hat und erst ausgezahlt wird, nachdem der Versicherungsnehmer das 60. Lebensjahr vollendet hat.

Die Lebensversicherer stellen sich bereits jetzt auf einen neuen Ansturm ein, nachdem das Geschäft in den vergangenen Jahren eher schleppend verlief. Sparer sollen mit flexibleren Produkten angesprochen werden. Bei der klassischen Kapitallebensversicherung ergab sich die Rendite aus dem Garantiezins und einer jährlich gutgeschriebenen Überschussbeteiligung. Im Gegensatz zu diesem starren und nicht gerade renditestarken Konzept sollen die neuen Policen von den Chancen an den Aktienmärkten profitieren, ohne den Sicherheitsaspekt ganz preiszugeben.

Die neuen Produkte, wie z. Bsp. die "Twin-Star-Police" der AXA, vereinigen die Charakteristika eines Fondssparplans mit denen einer Lebenspolice, wobei Letztere vor allem für die steuerliche Bevorzugung des Produkts sorgt. Vorteil gegenüber dem reinen Fondssparplan: Bei den jährlichen Ausschüttungen schlägt der Fiskus nicht zu. Dadurch ergibt sich im Laufe der Jahre ein beträchtlicher Steuerstundungseffekt zugunsten des Sparers. Nachteil sind hingegen die teilweise hohen Gebühren.

"Beim Fälligwerden der Police, sprich beim Tod der versicherten Person, fallen aktuell überhaupt keine Einkommensteuern an", erklärt Mehrbrei. Die Depotverwaltung innerhalb des Versicherungsmantels übernehme für die Dauer der Laufzeit - mindestens zwölf Jahre - der Vermögensverwalter. "Um derartige Policen abzuschließen, müssen Anleger nicht nach Luxemburg oder Liechtenstein fahren, das ist auch von Deutschland aus möglich", erklärt Thomas Grossmann, Finanzberater bei TG Consult. Die Kosten für diese Produktkategorie liegen nach Aussagen von Branchenkennern bei ein bis zwei Prozent jährlich.

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