Neue Regelung für Gebiete mit strukturell bedingten Leerständen: 80 % der Grundsteuer können zurückerstattet werden, wenn ein Mietobjekt über 20 % Mindereinnahmen erbringt.
Vermieten Sie eine Immobilie in einem Gebiet mit einer Vielzahl leerstehender Wohnungen und müssen eine Mietminderung oder sogar Leerstand Ihres Objektes hinnehmen? Dann können Sie hoffen, 80 % der Grundsteuer für das Objekt zurückerstattet zu bekommen.
Voraussetzungen für Rückerstattung
Die Mietminderung muss mehr als 20 % der Jahreskaltmiete betragen. Und die Ursache hierfür darf nicht beim Vermieter liegen. Ein Antragsteller muss in jedem Fall nachweisen, dass er mehrere Versuche unternommen hat, das Objekt zu einem realistischen Preis zu vermieten. Nachweise hierfür sind beispielsweise Zeitungsannoncen.
Noch bis Ende März läuft die Antragsfrist.
Aber:
Vermieter sollten auf jeden Fall ausrechnen, ob sich der Aufwand lohnt, denn die Zurückerstattung kann auch kleiner ausfallen. Ebenso wird ein Grundsteuererlass in jedem Jahr nur einmal gewährt.
* Die der Berechnung zugrunde liegenden Konditionen spiegeln nur den tagesaktuellen Top-Zins mit 5 Jahren Sollzinsbindung wider und wurden anhand folgender Annahmen ermittelt: Nettodarlehensbetrag: 190.000 €; Kaufpreis der Immobilie: 352.000 €; Beleihungswert: 316.800 €; Tilgungssatz: 1,00 %; Zinskosten: 18.517,50 €; 2,00% Sollzins; 2,02% Effektivzins, 5 Jahre Laufzeit (Stand: 14.05.2012)
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