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Vom Gehalt zur Rente
Vom jährlichen Bruttoverdienst hängt die Höhe der gesetzlichen Rente ab. Der Verdienst wird von der Deutschen Rentenversicherung in sogenannte Entgeltpunkte umgerechnet. Wer in einem Jahr so viel verdient hat wie der Durchschnitt aller Rentenversicherten (2007: 29 488 Euro), bekommt genau einen Entgeltpunkt. Wer nur 16.000 Euro verdient, bekommt 0,5426 Punkte; ein Jahreseinkommen von 34.000 Euro bringt 1,1530 Punkte. Dabei ist egal, ob man Vollzeit oder Teilzeit arbeitet. Der Höchstbetrag (Beitragsbemessungsgrenze) liegt bei 63 600 Euro (West) und 54.000 Euro (Ost), das entspricht etwa zwei Entgeltpunkten.
Der Faktor Zeit ist untergeordnet: Denn ein gut verdienender Akademiker kann während 30 Berufsjahren mehr Entgeltpunkte ansammeln als ein Arbeiter in 45 Berufsjahren. Am Schluss des Berufslebens werden die persönlichen Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert, den das Bundesarbeitsministerium in der Regel jährlich neu festlegt. Derzeit beträgt er 26,27 Euro (West) bzw. 23,07 Euro (Ost). Ein Durchschnittsarbeitnehmer (West), der 45 Jahre lang Beiträge gezahlt und damit 45 Entgeltpunkte bekommen hat, erhält also nach gegenwärtigem Stand 45 mal 26,27 Euro = 1182,15 Euro monatliche Rente. Das ist der sogenannte Eckrentner.
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