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Freistellungsaufträge bleiben über 2009 hinaus gültig

Haben Verbraucher ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilt, bleibt dieser auch über den 1. Januar 2009 hinaus - trotz einer Gesetzesänderung - gültig. Darauf weist der Bundesverband Deutscher Banken in Berlin hin.

Ab 2009 fasst der Gesetzgeber mit der Einführung der Abgeltungssteuer den Sparerfreibetrag in Höhe von 750 Euro sowie den Werbungskostenpauschbetrag von 51 Euro zum Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro zusammen. Neue Freistellungsaufträge müssten aber nicht erteilt werden. Jedoch sei es sinnvoll, ab und an zu prüfen, ob die freigestellten Beträge noch optimal auf verschiedene Konten und Depots verteilt sind. Dem Verband zufolge können Bankkunden ihre Freistellungsaufträge jederzeit und kostenfrei ändern beziehungsweise neue stellen. Bei vielen Banken sei dies auch online oder per Fax möglich.

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