Klimaschutz in Deutschland ist ambitioniert. Und teuer. Für den einzelnen Bauherren.
Ab 2009: Klimaschutz für Neubauten verordnet
Ab dem 1. Januar 2009 müssen alle Neubauten nach dem „Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz“ (kurz EEWärmeG) teilweise mit erneuerbarer Energie beheizt werden.
Jeder Bauherr sollte die Nutzung von Ökowärme gleich mit einplanen, denn künftig müssen mindestens 14 Prozent der Energie zur Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien stammen. Sollen Solarkollektoren genutzt werden, müssen je Quadratmeter Wohnfläche mindestens 0,04 qm Sonnenkollektoren installiert werden.
Bei anderen Arten von Ökowärme soll die Quote an Stelle von 14 % bei über 50 % liegen. Beim geplanten Einsatz einer Gasheizung beispielsweise müsste die Versorgung zu 51 % mit Biogas und 49 % Erdgas erfolgen.
Altbauten sind nicht betroffen
Von dem EEWärmeG sind Altbauten noch nicht betroffen. Stattdessen wird hier die staatliche Förderung erheblich ausgebaut. Das sog. Marktanreizprogramm, das schon länger aber auf niedrigem Niveau existiert, wird im Jahr 2008 auf 350 Mill. Euro und 2009 auf 480 Mill. Euro Zuschussvolumen aufgestockt. Die Förderbedingungen stehen noch nicht fest. Daher können nur die bisherigen Fördersätze als Richtschnur gelten. So gibt es derzeit für Solarkollektoren zur Warmwasserzubereitung einen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Quadratmeter bis zu einer Gesamthöhe von 2.400 Euro (Online-Übersicht: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).
Energiestandards steigen erheblich
Neben der Förderung über das EEWärmeG und das so. CO2-Gebäudeprogramm treibt der Staat den Klimaschutz auch mit neuen Vorschriften voran: Die Energiestandards für Neubauten und sanierte Altbauten werden 2009 um 30 Prozent und 2012 erneut um 30 % angehoben.
Geschätzte Mehrbelastung für Bauherren
Der Hauseigentümerverband Haus & Grund erwartet erhebliche Mehrbelastungen für Bauherren. Ein Mehrfamilienhaus mit rund 300 Quadratmeter Wohnfläche würde eine Mehrinvestition von 300.000 Euro verursachen. Bauherren von Einfamilienhäusern müssen mit einer Mehrbelastung von 15.000 Euro bis 25.000 Euro rechnen.
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Die gesetzlichen Vorschriften können Sie als Bauherr nicht umgehen. Dagegen lassen sich die Bedingungen Ihrer Finanzierung beeinflussen. Bei einer Investitionssumme in Höhe von 250.000 Euro bedeutet ein Prozent weniger Zins bedeutet pro Jahr 2.500 Euro Ersparnis.
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