Es gibt für Betriebsrenten fünf Realisierungsmöglichkeiten: Pensionsfonds, Pensionskasse, Direktversicherung, Direktzusage sowie Unterstützungskasse. Jeder Arbeitnehmer kann seit dem Jahr 2002 von seinem Chef verlangen, dass Teile seines Einkommens in Altersvorsorgebeiträge umgewandelt werden. Hieraus entstehen eine Reihe von Steuervorteilen und auch die Sozialabgaben können bis Ende 2008 bei der Einzahlung gespart werden. Die Auszahlungen im Alter sind dafür steuerpflichtig und gesetzlich Versicherte müssen daneben seit einigen Jahren Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge auf ihre Betriebsrente zahlen.
- Direktversicherungen:
Für das eingezahlte Kapital zahlen Arbeitnehmer - maximal bis zur Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung - keine Steuern und bis 2008 auch keine Sozialabgaben. Zudem kann der Arbeitnehmer über die 2520 Euro hinaus 1800 Euro steuerfrei in die Police einzahlen - worauf jedoch Sozialabgaben fällig wären. Die Einzahlungen fließen in der Regel an einen externen Lebensversicherer.
- Pensionskassen:
Wie bei der Direktversicherung kann bis 2008 bis zu 2520 Euro steuer- und sozialabgabenfrei einzahlen und die steuerfreie Einzahlung um 1800 Euro aufstocken, wenn man sich entschließt, sein Geld in eine Pensionskasse einzuzahlen.
- Pensionsfonds:
Dass zu Rentenbeginn zumindest die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen, müssen Pensionsfonds garantieren. Damit hat der Anleger die Möglichkeit bei verringertem Risiko, von größeren Ertragschancen zu profitieren. In der Regel kann sich der Sparer im Alter nur bis zu 30 Prozent der Versorgungsleistung auf einen Schlag auszahlen lassen. Bis zur Höhe von 2520 Euro ist investierter Lohn steuerfrei, auf die Beiträge fallen bis 2008 auch keine Sozialabgaben an. Außerdem können Arbeitnehmer 1800 Euro im Jahr steuerfrei investieren.
- Direktzusagen:
Vor allem von Konzernen werden Direktzusagen angeboten. Arbeitnehmer können in diesem Fall Lohn in beliebiger Höhe steuerfrei investieren. Bis 2008 fallen bis zur Grenze von 2520 Euro auch keine Sozialabgaben an. Vom Arbeitgeber werden so genannte Pensionsrückstellungen gebildet. Er muss in diesem Fall regelmäßig überprüfen, ob die Betriebsrente der Inflationsentwicklung angepasst werden muss.
- Unterstützungskassen:
Arbeitnehmer können auch hier unbegrenzt steuerfrei in ihren Vorsorgevertrag investieren. Jedoch ist die Sozialversicherungsfreiheit bis zur Höhe von 2520 Euro nur bis 2008 gewährleistet. Und auch hier muss die Höhe der ausgezahlten Betriebsrente durch die Unternehmen alle drei Jahre an das Inflationsniveau angepasst werden - sofern die wirtschaftliche Lage des ehemaligen Arbeitgebers eine Anpassung zulässt.