Neben dem Beteiligungssparen (in der Hauptsache Aktienfonds) ist Bausparen eine beliebte Anlageform. Arbeitnehmer können hier ihre Vermögenswirksamen Leistungen (VL) investieren und haben dabei oft noch Anspruch auf staatliche Förderung.
Wohnungsbauprämie: Unabhängig von ihren Vermögenswirksamen Leistungen haben Bausparer Anspruch auf eine Wohnungsbauprämie. Eine Kopplung von Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie für ein und denselben Vertrag sind jedoch nicht möglich. Außerdem hängt eine Prämienzahlung von der Höhe des steuerpflichtigen Einkommens des Bausparers ab, ob die Prämie gezahlt wird. Pro Kalenderjahr und Person gibt es höchstens 45,06 Euro Prämie.
Vermögenswirksame Leistungen: Diese werden kurz auch VL genannt. Sie sind ein Extra zum Lohn oder Gehalt. 480 Euro werden maximal im Kalenderjahr überwiesen. Viele Firmen sind nicht so freigiebig. Besonders knauserig ist der Öffentliche Dienst.
Arbeitnehmersparzulage: Wer seine VL in einen Bausparvertrag einzahlt, hat bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben Anspruch auf Arbeitnehmersparzulagen. Auch hier dürfen bestimmte Verdienstgrenzen nicht überschritten werden: 17.900 Euro für Alleinstehende, 35.800 Euro bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten. Als Berechnungsgrundlage gilt das zu versteuernde Jahreseinkommen im Kalenderjahr. Die maximale Arbeitnehmersparzulage beim Bausparvertrag beträgt 42,30 Euro pro Jahr und Person.
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