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10.03.2007 Altersvorsorge besser geschützt

Bei einer Insolvenz müssen Selbstständige nicht mehr fürchten ihre Altersvorsorge vollständig zu verlieren, da der Bundestag ein Gesetz zum Pfändungsschutz beschlossen hat.

Selbstständige mussten bislang ihr private Versicherung kündigen und mit dem Rückkaufswert Schulden tilgen. Jetzt dürfen sie, ohne das etwas gepfändet werden darf, je nach Alter pro Lebensjahr zwischen 2000 Euro (für 18- bis 29-Jährige) und 9000 Euro (für 60- bis 65-Jährige) auf einem Altersvorsorgekonto liegen haben. Dies wären bei einem 25-Jährigen 50000 Euro. Die Höchstgrenze von 238000 Euro greift bei Älteren. Doch dieser Schutz gilt nur für Verträge, bei denen die Rente oder eine sonstige regelmäßige Zahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr fließt. Mit ihrem Versicherer eine Rentenzahlung vereinbaren, müssen Kunden mit einer Kapitallebensversicherung, da der Schutz nicht gilt, wenn Kapital auf einem Schlag ausgezahlt werden kann.

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