Die einschlägige Wirtschaftsliteratur kenn seit Wochen nur ein Thema: Die ab 1. Januar drohende Abgeltungsteuer und Tipps, wie man ihr am besten entkommt oder sie umgeht.
Noch bestehende oder durch neuartige Kapitalmarktprodukte geschaffene Steuerschlupflöcher will Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) allerdings nicht dulden, wie sein Ministerium in Beantwortung einer Kleinen Anfrage des FDP-Steuerexperten Frank Schäffler jetzt erklärte (Bundestags-Drucksache 16/9012).
Vom kommenden Jahr an sollen Kapitalgewinne mit einem einheitlichen Abgeltungssatz von 25 Prozent (plus Solidarbeitrag und etwaiger Kirchensteuer) belegt werden. Hierzu zählen auch Kursgewinne aus Aktienverkäufen, die bisher nach einer einjährigen Haltefrist des Wertpapiers steuerfrei einvernommen werden konnten (VersicherungsJournal 4.2.2008).
Neuartige Kapitalanlageprodukte auf den Prüfstand
Sinn der Abgeltungsteuer ist laut Bundesfinanz-Ministerium (BMF) die einheitliche Behandlung der unterschiedlichen Kapitalanlageformen, um ein Höchstmaß an steuerlicher Transparenz und Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu bieten.
„Sofern am Markt neuartige Kapitalanlageprodukte angeboten werden, deren Zweck allein in dem Ausnutzen etwaiger Steuerschlupflöcher liegt, (…) wird die Bundesregierung auch weiterhin darum bemüht sein, die steuerlichen Sondervorteile solcher Gestaltungen für die Zukunft zu verhindern“, heißt es in der BMF-Stellungnahme.
Die Bundesregierung wird im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 wohl Anfang Juni erste Nachbesserungen bei Zertifikatefonds vornehmen. „Änderungen bei der Besteuerung von Dachfonds sind nicht geplant“, erklärte das Ministerium dazu.
Außerdem verweist das Ministerium darauf, dass im Rahmen der Unternehmenssteuer-Reform 2008 dem Anleger bewusst bis 2009 Zeit eingeräumt worden sei, um seine Investitionen in Kapitalmarktprodukte „wohlüberlegt“ tätigen zu können.
Abgeltungsteuer gefährdet private Vorsorge nicht
Die Bundesregierung sieht durch die Abgeltungsteuer keine Gefährdung der privaten Altersvorsorge. Zwar führe die Einbeziehung privater Veräußerungserlöse in die Abgeltungsteuer zu einer höheren Besteuerung bei langfristigen Aktienanlagen und Investment-Sparverträgen. „Nicht jede langfristige Anlage dient aber der Altersvorsorge“, stellte das Finanzministerium fest.
„Eine steuerliche Besserstellung ist nur für Anlageformen gerechtfertigt, die kraft ihrer Ausgestaltung ausschließlich der privaten Altersvorsorge dienen.“ An der Besteuerung der zertifizierten Altersvorsorge-Verträge wie Riester- oder Rürup-Rente ändert sich den BMF-Angaben gemäß nichts.
Zudem würden Lebensversicherungen gefördert, die der Altersvorsorge dienten, wenn die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr und zwölf Jahre nach Vertragsabschluss erfolge. Dann könne es effektiv nur zu einer Steuerlast in Höhe des halben persönlichen Steuersatzes kommen, argumentiert das Ministerium.
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