Erst sparen, dann bauen. Diese Regel gilt für Sparer die einen Anspruch auf Zuteilung eines Bauspardarlehens anstreben. Denn über diesen verfügen Bausparer erst, wenn das vertragliche Mindestguthaben angespart wurde.
Oft geschieht es nun aber, dass zwar das Mindestguthaben erreicht ist, der Bausparvertrag im Gegensatz dazu allerdings noch nicht zuteilungsreif ist. Aus gutem Grund stehen viele Bausparer dann vor der Frage, ob ein Einzahlen weiterer Beträge überhaupt noch sinnvoll ist.
Schlüssel zur Beantwortung dieser Frage ist vor allem der eigentliche Zweck des Bausparvertrags.
Möglichkeit 1: Die Finanzierung von Wohneigentum
Wichtig zu wissen: Bausparkassen verdienen an renditeinteressierten Sparern weniger Geld als an Finanzierern, deshalb ist das Tarifangebot für Sparer automatisch geringer, Tarife begünstigen Baufinanzierer und Sparer können nur von den guten Zinsen profitieren.
Da aber das Gesamtvolumen durch die Bausparsumme festgelegt wird, würde automatisch das zinsgünstige Darlehen vermindert. Vom Übersparen eines Bausparvertrags ist deshalb in diesem Fall dringend abzuraten. So empfiehlt sich vielmehr noch keine Zuteilung des Vertrages zu beantragen und so diese hinauszuzögern.
Möglichkeit 2: Wird der Bausparvertrag hingegen als Geldanlage angesehen, spielt die Vertragsgestaltung eine entscheidende Rolle. Jedoch gilt auch bei den meisten Tarifen mit Bonuszinsen: von einem Übersparen ist dringend abzuraten, da sonst der Bonuszins gefährdet würde.
Gilt dieser bei einem Übersparen als nicht ausgeschlossen, kann sich ein Überschreiten der Mindestsparsumme im Gegensatz dazu durchaus lohnen, solange ein gutes Zinsniveau garantiert werden kann.
Für alle Ausnahmeverträge ohne Mindestsparsumme gilt: Ein Weiterbesparen schadet nicht, vorausgesetzt es wurde kein Bonuszins vereinbart. Lediglich die Verzinsung sollte sich für ein Weitersparen lohnen. Außerdem gilt in diesem Fall, ein Übersparen ist hier ohnehin nur in der begrenzten Vertragslaufzeit von sieben bis zwölf Jahren möglich.
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