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20.06.2007 Göttinger Gruppe vor der Pleite - 100.000...

100.000 Anlegern droht im größten Finanzskandal der Nachkriegsgeschichte der Verlust ihrer Altersvorsorge. Der Finanzkonzern Göttinger Gruppe ist zahlungsunfähig. Die Hauptgesellschaft Securenta und andere Gesellschaften des Konzerns stellten bereits Insolvenzantrag beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg.

In den kommenden Wochen prüft der vorläufige Insolvenzverwalter die Unternehmensfinanzen und den Verbleib der angelegten Gelder. Falls noch Vermögen (Insolvenzmasse) vorhanden ist, wird ein förmliches Insolvenzverfahren eröffnet. Ist dies nicht der Fall, wird der Antrag, das Insolvenzverfahren zu eröffnen, mangels Masse abgewiesen und die Gläubiger gehen leer aus.

Laut Verbraucherzentrale Brandenburg dürfen sich Anleger „keine großen Hoffnungen machen, dass sie etwas von ihrem eingezahlten Geld zurück erhalten. Es bestehe große Sorge, dass die Gelder durch die schwer durchschaubaren Finanztransaktionen innerhalb des Konzerns versickert seien.“

Allen Anlegern wird geraten, die Zahlungen dringend „aus aktuellem Anlass“ einzustellen. Es sei zwar zu befürchten, dass der Insolvenzverwalter die nicht bezahlten Raten später nachfordere. „Trotzdem“, sagt die Verbraucherzentrale Brandenburg, „sollten Zahlungen in noch laufende Verträge sofort eingestellt werden.“

Des Weiteren wir empfohlen, beim Unternehmen oder dem Insolvenzverwalter sofort eine Beitragsfreistellung zu beantragen. Spätere Zwangsmaßnahmen des Insolvenzverwalters ließen sich so abwehren.

Von einer Klage wird in der Regel abgeraten. "Gerichtsurteile sind wertlos, wenn die Firma nicht mehr zahlen kann“, so Anwalt Machunsky. Verbraucherschützer Pietsch rät Anlegern, in der jetzigen Situation keinen Anwalt mehr einzuschalten. Das würde nur bedeuten, „dass die Geschädigten noch einmal gutes Geld schlechtem Geld hinterher werfen“. Rechtliche Maßnahmen sind höchstens bei einer Deckungszusage der Rechtschutzversicherung zu erwägen. „Auch dann sollte sich eine Klage nicht auf das insolvente Unternehmen, sondern auf den Vermittler der Beteiligung konzentrieren“, so Münchner Anleger-Anwalt Peter Mattil. „Sind hier Beratungsfehler nachweisbar, haftet der Vermittler.“ Aber auch die einzelnen Vertriebsleute werden nicht die Ansprüche von hunderten Anlegern schultern können - im Fall einer Privatinsolvenz werden Kläger auch hier leer ausgehen.

Beim Verkaufsschlager der Göttinger Gruppe, der so genannten „Securente“, haben Anleger in ein hochriskantes Modell investiert. Sie haben sich – obwohl häufig nicht gewusst – unternehmerisch beteiligt und müssen nun im ärgsten Fall anteilmäßig für die Schulden gerade stehen und weiteres Geld zahlen.

„Sogar frühere Anleger müssen befürchten, dass der Insolvenzverwalter sie wieder zur Kasse bittet“, so Medard Fuchsgruber, Wirtschaftsdetektiv und Vorstand des Bundes der Kapitalanleger. Dies gilt besonders für Anleger, die von der Göttinger Gruppe gewinnunabhängige Auszahlungen erhalten haben. „Der Insolvenzverwalter holt sich vom Anleger zurück, was diesem von der Göttinger Gruppe ausgeschüttet wurde“, sagt Rechtanwalt Hartmut Göddecke aus Siegburg. Möglich sei das, weil diese Ausschüttungen eine verbotene Rückerstattung von Eigenkapital sein könnten.

Seriöse Informationen zu diesem Fall bieten das Deutsche Institut für Anlegerschutz, der Bund der Kapitalanleger, die Verbraucherzentralen der Bundesländer und die genannten Rechtsanwälte.

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