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16.07.2005 Zypries: Künftig mehr Geld aus Lebensversicherungen

Nach Erklärung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries können Kunden von Lebensversicherungen auf höhere Erträge hoffen. Die Ministerin begründete dies mit der Jahrhundertreform des deutschen Versicherungsrechts aus dem Jahr 1908. Lebensversicherungen müssen ihre Kunden zukünftig auch an ihren stillen Reserven beteiligen. Bislang blieb dieses Geld in den Unternehmen. Die Kundenrechte werden auch beim Rückkauf von Policen und vorzeitiger Kündigung gestärkt.

Künftig muss die Lebensversicherungsbranche ihre stillen Reserven - die nicht realisierten Gewinne - offen legen und die Kunden jährlich über den auf ihn entfallenden Anteil informieren. Die Hälfte der stillen Reserven, die durch die Beiträge des Versicherten erwirtschaftet werden, muss zum Ende des Vertrages ausgezahlt werden.

Beim vorzeitigen Rückkauf einer Lebensversicherung wird der Wert künftig am Deckungskapital der Police und nicht mehr am Zeitwert gemessen. Dies soll zu leicht höheren Erlösen für die Versicherten führen. Auch im Fall einer frühen vorzeitigen Kündigung des Vertrages in den ersten Jahren können Versicherte mit mehr Geld rechnen, da die Abschlusskosten für den Vertrag - die von den eingezahlten Prämien abgezogen werden - auf fünf Jahre verteilt werden.

Besonders umstritten in der Lebensversicherungsbranche ist das Vorhaben, dass die Versicherer künftig die Abschluss- und Vertriebskosten in Euro und Cent statt nur als Prozentanteil beziffern sollen. Dies soll ebenfalls für die private Krankenversicherung gelten. Die Neuregelung ist noch nicht Teil des Gesetzes, sondern wird erst mit einer Verordnung umgesetzt, die für den Herbst geplant ist.

Der Bundesrat soll sich am 21. September abschließend mit den Neuregelungen befassen, die am 1. Januar 2008 in Kraft treten sollen. Für laufende Verträge gilt für eine Übergangsfrist bis Ende 2008 das alte Recht. Die Neuregelung der Überschussbeteiligung gelte auch für Altverträge schon ab 1. Januar 2008. Die neue Berechnung für die Rückkaufwerte greife nur für Neuverträge ab 1. Januar 2008.

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