Am 6. Juli wird der Bundesrat die neue Abgeltungssteuer beschließen. Dann müssen Anleger ab dem 1. Januar 2009 für Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne 25 Prozent Steuern zahlen. Das gilt für Aktien, Anleihen und Fondsanteile gleichermaßen.
Banken und Investmentgesellschaften werden daher mobil und bereiten in Windeseile die Auflage neuer Fonds vor, damit die Kunden die Steuer noch umgehen können. "Das Geschäft wird explodieren", glaubt Thomas Kalich, Geschäftsführer der Frankfurt-Trust Vertriebsgesellschaft. "Es wird eine gigantische Werbeschlacht um die Kunden geben."
Banken hoffen auf große Gewinne
Die Suche nach Steuerlücken ist diesmal sogar legal. Allerdings ist Eile geboten. „Wer sein Geld bis 31. Dezember 2008 möglichst langfristig in Aktien oder Aktienfonds investiert, kann sich dem Zugriff des Finanzamts entziehen“, sagt Steuerberater Rupert Klar von der Sibeth Partnerschaft und erwartet in den kommenden Monaten Geldtransfers in dreistelliger Milliardenhöhe.
Dach- und Laufzeitenfonds dürften Gewinner sein
Die großen Gewinner dieser Offensive dürften Dach- und Laufzeitenfonds sein. Diese gelten bislang eher als die teuren Stiefkinder der Anlagepolitik und könnten jetzt schlagartig ins Rampenlicht rücken. „Ich rechne damit, dass mehrere hundert neue vermögensverwaltende Fonds mit Blick auf die Abgeltungssteuer in den nächsten Monaten auf den Markt kommen“, sagt Björn Drescher, Mitbegründer des Branchendienstes Drescher & Cie.
Dachfonds werden neuen Zulauf erhalten. Bei diesem Produkt werden die eingezahlten Vermögen in verschiedene Aktien-, Renten- und Geldmarktfonds deponiert und lassen sich damit ganz unterschiedlichen Risikoklassen zuordnen. Diese Lösung hat besondere Vorteile: beim Umschichten von einem Fond in den anderen wird keine Abgeltungssteuer fällig. Also können Zielfonds und Anlagestrategie schnell an die Erfordernisse des Marktes angepasst werden. Ist der Anleger jedoch selbst Manager seines Depots, wird für realisierte Gewinne aus Fondsverkäufen Abgeltungssteuer fällig.
Dachfonds versus Fonds-Klassiker
Ein Problem löst der Dachfonds allerdings nicht: Die Risikobereitschaft und die Ansprüche eines Sparers ändern sich im Lauf der Zeit. Hier bieten sich Laufzeitenfonds an, die auf eine Ausschüttung des Kapitals zu einem festen Zeitpunkt in zehn, 20 oder 30 Jahren abgestimmt sind. Zu Beginn wird die Einlage in renditestarke Aktien angelegt, später dann in sichere Anleihen umgeschichtet, um die geplanten Erträge zum Zieldatum - das dürfte bei vielen Sparern der Rentenbeginn sein - sicherzustellen.
Prinzipiell bieten sich auch Klassiker der Geldanlage wie der Templeton Growth Fund oder der DWS Vermögensbildungsfonds I als steuerschonende Lösung an. Die Sache hat aber einen Haken: Auf die nächste Baisse, neue Trends wie den Boom in den Emerging Markets oder die gesunkene Risikofreude der Kunden reagieren diese Fonds nur bedingt.
Und sonst?
Natürlich haben die Dachfonds auch Nachteile. Zum einen sind sie schon heute nicht gerade die kostengünstigste Variante der Geldanlage. Zudem fehlt bei den vielen neuen Fonds jede Historie und damit die Gewissheit zum Umgang der Fondsmanager mit den Marktentwicklungen.
Auch Immobilienfonds dürften von der drohenden Abgeltungssteuer profitieren, denn sie sind davon nicht betroffen. Außerdem rücken fondsgebundene Lebensversicherungen wieder ins Interesse, da sie gegenüber Fonds steuerlich attraktiver werden. Allerdings ist hier von Flexibilität keine Rede: Jeder Wechsel kostet Geld.
Millionärsfonds vermeiden Steuern elegant
Es gibt keine allgemeingültige Lösung, um sich um die Abgeltungssteuer herumzumogeln. Privatanleger sollten also aufpassen, dass beim kräftig beworbenen Schlussverkauf der Steuervermeidungsfonds im kommenden Jahr nicht auf überteuerte Fonds zu setzen. Mehr noch: „Anleger sollten sich davor hüten, nur einen Fonds zu kaufen, im Glauben, dass der ihnen alle Arbeit abnimmt“, warnt Fondsexperte Drescher. Je nach Anlagevolumen sollte das Vermögen auf bis zu zehn Fonds verteilt werden. Mehrere Pferde ins Rennen zu schicken empfiehlt sich schon allein für den Fall, dass eines nicht läuft.
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