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Wie sicher sind Investmentfonds?

Investmentgesellschaften dürfen ihre Investmentfonds in Deutschland nur noch öffentlich zum Vertrieb anbieten, wenn sie vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen anerkannt wurden. Die Berliner Behörde untersucht bei inländischen Fonds, ob sie die deutschen gesetzlichen Bestimmungen erfüllen.

Im Gegensatz dazu müssen Investmentgesellschaften mit Sitz in der EU ihre Investmentfonds nur zum Vertrieb anzeigen. Allerdings müssen sie dabei eine Prüfbescheinigung der Aufsichtsbehörde des Landes, in dem sie ihren Sitz haben, beifügen. Zusätzlich dazu müssen Investmentfonds aus Nicht-EU-Ländern Angaben über ihre Repräsentanten in Deutschland, die Depotbank sowie die Zahlungsstellen machen.

Die Depotbank hat die Aufgabe dafür zu sorgen, dass die Manager die Grundsätze der Anlage einhalten und nur die vertraglich vereinbarte Vergütung bekommen. Demzufolge ist es fast unmöglich, sich am Geld der Anleger zu bereichern.

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