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Ihre Unterschrift auf der Handelsregistervollmacht muss von einem Notar beglaubigt werden. Für die Beglaubigung benötigen Sie lediglich, neben der Handelsregistervollmacht, Ihren Personalausweis bzw. Reisepass.

Das Amtsgericht Hamburg akzeptiert Beglaubigungen Ihrer Unterschrift auch von folgenden Institutionen, deren Gebühren wesentlich geringer sind:

  • vom Ortsgerichtsvorsteher (in Hessen)
  • vom Oberbürgermeister oder der Gemeinde- / Stadtverwaltung (in Rheinland-Pfalz)
  • vom Ratsschreiber (in Baden-Württemberg).

Handelsregistervollmachten, die nicht von oben stehenden Personen / Institutionen beglaubigt wurden, werden vom Amtsgericht Hamburg nicht akzeptiert und zurückgegeben. Das kann dazu führen, dass die Eintragung ins Handelsregister nicht rechtzeitig erfolgt und Ihnen somit enorme Steuernachteile entstehen können.

Es ist sehr wichtig, dass exakt der folgende Wortlaut bei der Beglaubigung verwendet wird:

„Die Echtheit der vorstehenden, vor mir vollzogenen Unterschrift, von Herrn / Frau …, geboren am …, wohnhaft in …, ausgewiesen durch gültigen Personalausweis / Reisepass, beglaubige ich hiermit.“

Ort, Datum, Unterschrift, Siegel

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