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Was versteht man unter einem Freistellungsauftrag?

Jeder Investor kann gegenüber seiner Investmentgesellschaft, Bank oder Sparkasse einen Freistellungsauftrag erteilen. Dadurch kann er den Sparerfreibetrag sofort und nicht erst mit der Einkommenssteuererklärung ausschöpfen.

Die steuerpflichtigen Teile der Fondsausschüttungen werden bei rechtzeitiger Vorlage – bei Depotverwahrung der Anteilsscheine – bis zur Höhe des Freistellungsauftrages ohne Abzug ausgezahlt. Aktuell liegt die maximale Höhe des Freistellungsauftrages bei Einzelveranlagung bei 1.421 € pro Anleger bzw. bei Zusammenveranlagten bei 2.842 €. Den Anlegern in thesaurierende Fonds wird die Zinsabschlagsteuer erstattet.

Eine Berücksichtigung der Zinsabschlagssteuer, die einbehalten wird, ist bei Eigenverwahrung der Anteile nur im Rahmen der Einkommenssteuererklärung möglich.

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