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Was passiert wenn das Fondsunternehmen oder Ihre Depotbank...

Das bei der Investmentgesellschaft gegen Ausgabe von Anteilsscheinen eingelegte Kapital und die damit angeschafften Vermögensgegenstände stellen ein Sondervermögen dar. Die Getrennthaltung von Sondervermögen und vom eigenen Vermögen der Investmentgesellschaft ist Bedingung. Das Sondervermögen haftet nicht für Verbindlichkeiten, die die Investmentgesellschaft hat. Die Anteile verbleiben im Besitz des Investors. Die Bank übernimmt lediglich die Verwaltung. Folglich können Sie die Herausgabe Ihrer Anteile bei der Depot führenden Bank fordern und auf ein anderes Konto übertragen lassen.

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