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Warum sollten Sie sich als Investor in Schiffsbeteiligungen im...

Die jährlichen Barauszahlungen auf Ihr Kommanditkapital sind Entnahmen von Liquiditätsüberschüssen. Wenn Sie sich ins Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg noch vor Ablauf des Kalenderjahres, indem Sie die erste Barauszahlung erhalten haben, eintragen lassen, sind sie steuerfrei. Zur Vermeidung der Besteuerung der Auszahlungen sollten Sie sich mit 100 % der Pflichteinlage ins Handelsregister eintragen lassen.

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