Das Bundeskabinett hat im Mai 2005 die Einführung des sog § 15d EStG beschlossen. Dieser sieht vor, dass Einbußen aus einem "Steuerstundungsmodell" (wie z.B. Medienfonds) weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen und auch nicht nach § 10 d abgezogen werden können. Das gilt, wenn die Verlustquote in der Verlustphase über 10 % liegt, was meistens der Fall ist.
Der § 15b EStG wurde aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen bisher nicht vom Deutschen Bundestag beschlossen. Deshalb ist er auch noch nicht in Kraft getreten. Somit bleibt es abzuwarten, ob die neue Regierung die Pläne ab Oktober 2005 erneut aufgreifen wird.
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