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Investmentfonds: Immobilienfonds - Steuerliche Behandlung

Bei der steuerlichen Behandlung von Immobilienfonds unterscheidet man zwischen:

  • offenen Immobilienfonds und
  • geschlossenen Immobilienfonds.

Offene Immobilenfonds:

Die Erträge, die von diesen Fonds erzielt werden, setzen sich aus Mieterträgen und Zinserträgen aus Festgeldern oder festverzinslichen Wertpapieren zusammen. Beim Verkauf der Immobilie können weiterhin Wertsteigerungen realisiert werden.

Die Erträge von Immobilienfonds bestehen aus steuerpflichtigen und steuerfreien Teilen, was für Privatanleger von Vorteil ist. Deshalb ist ein Teil der Ausschüttung häufig steuerfrei, denn es handelt sich dabei um die anteile Absetzung für Abnutzung (AfA) des Gebäudes. Der sonst üblichen steuerrechtlichen Abschreibung unterliegen die Grundstücke selbst nicht.

Bei Einhaltung der bei Immobilien üblichen Wartezeit von 10 Jahren können Privatanleger die Wertsteigerungen ihrer Anteile an offenen Immobilienfonds steuerfrei realisieren.

Geschlossene Immobilienfonds:

Unter das Investmentgesetz fallen geschlossene Immobilienfonds nicht. Hier gelten Regelungen, die in der Rubrik „Geschlossene Fonds“ näher beschrieben sind.

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