Das Investmentgesetz (InvG) bildet in Deutschland die gesetzliche Grundlage. Es wurde durch das Investmentmodernisierungsgesetz geschaffen. InvG, § 2, Abs. 2:
„Sondervermögen sind Investmentfonds, die von einer Kapitalanlagegesellschaft für Rechnung der Anleger nach Maßgabe dieses Gesetzes und den Vertragsbedingungen, nach denen sich das Rechtsverhältnis der Kapitalanlagegesellschaft zu den Anlegern bestimmt, verwaltet werden. Die Anleger haben das Recht zur Rückgabe der Anteile.“
Dahingegen bildet das Investmentfondsgesetz (InvFG) in Österreich die rechtliche Grundlage.
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