Des Weiteren besteht das Risiko, dass die mit dem Bau beauftragte Werft das Schiff entweder zu spät oder gar nicht liefert. Liefert die Werft zu spät ab, muss sie mit einer Vertragsstrafe rechnen. Wenn die Werft das vertraglich vereinbarte Datum um über 211 Tage überschreitet, hat die Schifffahrtgesellschaft das Recht, das Schiff nicht anzunehmen.
Die geleisteten Anzahlungen werden im Falle der Nichtablieferung des Schiffes per Refundment-Garantie bei einer internationalen Bank bzw. Versicherung zurückgezahlt.
Normalerweise wird das Schiff zu 5 % des Neuwerts verkauft („Schrottwert“). Allerdings kann das in einigen Fällen nicht erzielt werden.
Eine Steuermehrbelastung bzw. eine mehr...
In der Regel erfolgen mehr...
Betriebs- und mehr...
Ein gewisses Zinsrisiko bleibt bei jeder Fremdfinanzierung bestehen. Obwohl die Fremdfinanzierung vertraglich abgeschlossen ist, kann der Effektivzins über bzw. unter der Kalkulation liegen.
Des Weiteren besteht das Risiko, mehr...
Der Chartermarkt ist variabel. Je mehr...
Bei Vertragsparteien kann es zu mehr...
Hierbei handelt es sich um fest mehr...
Schiffsbeteiligungen investieren in Sachwerte. mehr...
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