Man bezeichnet die detaillierte Ausgestaltung einer Lebensversicherung als Tarif. Dabei schildert der Tarif alle versicherungstechnischen Bedingungen der jeweiligen Lebensversicherung. Zu diesen Eckpunkten, die beschrieben werden, gehören u. a.: die maximale Versicherungssumme, das maximale Alter bei Versicherungsbeginn, Bestimmungen über ärztliche Untersuchungen bei Antragstellung, die Rechnungsgrundlagen sowie die Kombinierbarkeit mit Zusatzversicherungen.
Man versteht unter den Rechnungsgrundlagen die dem Tarif zu Grunde liegende Sterbetafel (z.B. DAV 1994 R), den Rechnungszins sowie die Kosten. Nach Vertragsabschluss sind die Rechnungsgrundlagen im Grundsatz nicht veränderbar. Für spätere Vertragserhöhungen (z. B. durch Dynamik) muss dies allerdings nicht zwingend gelten.
Unter dem Begriff „Rechnungszins“ versteht man den Zinssatz, mit dem alle Werte des Vertrags einer Lebensversicherung kalkuliert werden. Er ist hauptsächlich deshalb bekannt, weil er auch die Garantieverzinsung für die Sparanteile bei Kapitallebensversicherungen angibt. Das Bundesministerium für Finanzen legt in Deutschland den Rechnungszins per Verordnung fest. Die Höhe orientiert sich am zehnjährigen Durchschnitt der Umlaufrendite von zehnjährigen Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit von 9 - 10 Jahren. Nach dem 1. Januar 2004 beträgt der Rechnungszins für Abschlüsse 2,75 %.
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