Unter dem Begriff „Immobilie“ versteht man eine nicht bewegliche Sache, wie z. B. ein Grundstück sowie dessen Bestandteile, inklusive Gebäude und Zubehör.
Besondere Regelungen bei :
unterliegen wegen ihrer "Unbeweglichkeit" hinsichtlich dem Eigentumserwerb und Gebrauch anderen gesetzlichen Bestimmungen als bewegliche Güter. Der Kauf sowie die Eigentumsübertragung eines Grundstücks erfordern einen notariell beurkundeten Kaufvertrag, die notariell beurkundete Einigung über den Eigentumsübergang und die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch.
Genauso wie bewegliche Sachen können mit Rechten belastet sein. Insbesondere Grundpfandrechte und Dienstbarkeiten gehören zu solchen Rechten. In der Regel ist für Grundstücke eine Grundsteuer, die eine Gemeindesteuer ist, zu entrichten. Für Grundstücke, die öffentlich-rechtlichen, mildtätigen, religiösen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen, gibt es Ausnahmen von der Steuerpflicht.
und Unternehmen:
Ein aktives und ergebnisorientiertes Management von Unternehmensimmobilien hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen, da ein großer Bestand von im Eigentum von Unternehmen ist: Das wird als „Corporate Real Estate Management“ bezeichnet. Das professionelle Facility Management von Objekten oder die Projektentwicklung ungenutzter Grundstücke oder älterer Bestandsgebäude ist hierfür ein gutes Beispiel.
Wertentwicklung von :
Die müssen in verschiedene Kategorien eingeteilt werden, um deren Wertentwicklung betrachten zu können. So gibt es unter anderem die Aufteilung in:
Der Wert einer Immobilie wird durch verschiedene Einflussfaktoren bestimmt.
Ist ein unbebautes Grundstück durch eine gute Infrastruktur erschlossen, steigert sich der Wert der Immobilie. Unter einer guten Infrastruktur versteht man, dass:
Dahingegen wirken sich folgende Faktoren wertmindernd auf ein Grundstück aus:
Wertminderungen bzw. -steigerungen können auch das Ergebnis einer politischen Entscheidung (z. B. Bau eines Flughafens oder einer Autobahn) sein. Dann hängt die Wertentwicklung von den Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks vor und nach einer solchen Entscheidung ab.
Wertermittlung:
In Deutschland ermittelt man den Wert einer Immobilie mittels der Wertermittlungsverordnung. Das ist eine Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken vom 06.12.1988. Diese Verordnung ist eine amtliche Verordnung auf der Grundlage des § 199 BauGB. Zur Ermittlung von werten werden folgende Verfahren angewandt:
Für amtlich zugelassene Sachverständige sind diese Verfahren bindend.
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