Durch das Gebrauchtwagen-Leasing erhält der Leasingnehmer die Möglichkeit, ein Fahrzeug flexibel und zu günstigen Konditionen zu nutzen. Durch das Leasing muss der Leasingnehmer nicht den Kaufpreis für den Gebrauchtwagen aufbringen und dadurch ist auch die Aufnahme eines Kredites nicht erforderlich. Durch den Abschluss eines Leasingvertrages fallen für den Leasingnehmer lediglich Leasingraten an, welche oftmals sogar niedriger sind als etwaige Kreditraten. Dies liegt daran, dass die Leasingraten nicht anhand des Gesamtwertes des Fahrzeuges berechnet werden. Daneben gibt es beim Gebrauchtwagen-Leasing auch günstige Kilometer-Leasingverträge, welche sich nach der Kilometerlaufleistung des Leasingnehmers richten.
Durch den Abschluss eines Leasingvertrages erhält der Leasingnehmer den gewünschten Gebrauchtwagen zur Nutzung durch den Leasinggeber bereitgestellt. Neben der Zahlung der Leasingraten kommt es insbesondere beim Gebrauchtwagen-Leasing häufig vor, dass während der Leasinglaufzeit auch weitere Kosten durch die Fahrzeugnutzung entstehen. Diese werden zum Beispiel durch den Verschleiß von Fahrzeugteilen oder durch Wartungsarbeiten verursacht, denn der Leasingnehmer ist während der Leasinglaufzeit auch verpflichtet, die notwendigen Wartungsarbeiten am Fahrzeug durchführen zu lassen. Aus diesem Grund kann beim Gebrauchtwagen-Leasing zusätzlich ein Service-Vertrag mit abgeschlossen werden. Dadurch verteilen sich die Kosten pauschal auf die Leasingraten.
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