Sie können selbst entscheiden, welche Risiken Sie absichern möchten. Jedoch ist die Absicherung der drei folgenden Hauptrisiken ratsam:
Feuer:
Die Absicherung dieses Risikos ist für alle Hausbesitzer ein absolutes Muss, denn das Risiko des Totalschadens ist sehr hoch. Feuerschäden können durch
verursacht werden.
Die Absicherung der letzen Ursache ist besonders wichtig, denn oftmals kommt es bei einem Unwetter zu einem Kurzschluss, woraufhin ein Feuer im Haus ausbricht.
GELD.DE Hinweis:
Alle Personen, die ein Haus bzw. eine Wohnung neu bauen, sollten eine Feuerversicherung haben, die Schutz für Rohbauten mit beinhaltet. Leitungswasser- und Sturmrisiken können nach der Fertigstellung des Hauses nachträglich noch mit versichert werden. Folglich werden Risikozuschläge gespart, die sonst bei einer Feuerrohbauversicherung anfallen würden. Meist gilt der Einschluss des Rohbaus für 24 Monate. Sie müssen den Versicherer darüber informieren, wenn der Bau länger dauern sollte.
Leitungswasser:
Dieser Versicherungsschutz ist in den Gegenden zu empfehlen, in denen Frost oder sehr kalkhaltiges Wasser die Versorgungsleitungen, sanitäre Anlagen bzw. die Heizung angreifen. Schäden, die unmittelbar durch undichte Rohre, Schläuche sowie sanitäre Anlagen verursacht werden sowie Schäden, die beim Hantieren mit Schläuchen und bei Installationen durch den Versicherungsnehmer entstehen, sollten insbesondere abgesichert sein.
Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn die Versicherungsgesellschaft Ihnen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen kann.
Sturm und Hagel:
Vor allem Eigentümer von Immobilen in Gegenden, die häufiger von Stürmen ab Windstärke 8 oder Unwettern mit Hagel heimgesucht werden, profitieren davon. Reguliert werden dabei folgende Schäden:
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Durch die Einteilung der Gebäude in Bauartklassen werden sie abhängig von mehr...
Im Allgemeinen unterscheidet man zwischen folgenden mehr...
Zunächst sollten Sie überprüfen, ob Sie zur mehr...
Folgende Verhaltensregeln sollten mehr...
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Jeder Hauseigentümer sollte eine Gebäudeversicherung mehr...
Folgendes ist bei der Gebäudeversicherung nicht mehr...
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Ordentliche Kündigung: Die Kündigung kann ohne mehr...
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